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Pflichtmitteilungen

Als börsennotiertes Unternehmen unterliegt Bertrandt unterschiedlichen Publizitätspflichten. Unter der Rubrik Pflichtmitteilungen werden gesetzlich geforderte und kapitalmarktrelevante Unternehmensnachrichten veröffentlicht.

Mitteilungen über Insiderinformationen nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung.

Zu den Ad hoc-Mitteilungen

Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors' Dealings) nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung.

Zu den Mitteilungen

Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Bertrandt AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- bzw. unterschreitet.

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