1. Zweck des Dokuments
Die vorliegende Erklärung dient der Information der teilnehmenden Personen sowie der Absicherung des Betreibers im Rahmen von Testfahrten mit dem autonomen Shuttle „BumbleB“. Das Fahrzeug kommt im Rahmen eines Forschungs-, Entwicklungs- oder Demonstrationsprojekts zum Einsatz und fährt im hochautomatisierten beziehungsweise autonomen Modus. Die Testfahrten sind nicht Teil des regulären öffentlichen Personennahverkehrs und können jederzeit durch manuelle Eingriffe eines sicherheitsverantwortlichen Operators überwacht oder begleitet werden.
2. Beteiligte Parteien
3. Beschreibung des Testbetriebs
Die teilnehmende Person wurde darüber informiert, dass das Shuttle „BumbleB“ im autonomen beziehungsweise hochautomatisierten Betrieb eingesetzt wird und der Fahrbetrieb der technischen Erprobung dient. Die Testfahrten finden im realen Verkehr statt und können situativ von einem Operator überwacht oder im Bedarfsfall manuell übernommen werden. Es können jederzeit Anpassungen an der Route, Geschwindigkeit oder Betriebsweise erforderlich werden, um technische oder sicherheitsrelevante Erfordernisse zu erfüllen.
4. Risikoaufklärung
Die teilnehmende Person wurde darüber informiert und bestätigt, dass autonome Testfahrzeuge trotz hoher Sicherheitsstandards unvorhergesehene Manöver durchführen können. Dazu zählen insbesondere spontane oder starke Bremsvorgänge, abrupte Änderungen der Geschwindigkeit oder Fahrtrichtung sowie automatische Notstopps. Die Reaktionen des Fahrzeugs basieren auf sensorbasierten Systemen wie Kameras und Lidar-Technologie, die äußeren Einflüssen wie Verkehrsaufkommen, Witterung oder unerwarteten Hindernissen unterliegen. Da die Fahrt im öffentlichen Straßenraum erfolgt, können Situationen eintreten, die technisch oder verkehrsbedingt nicht vollständig vorhersehbar sind. Die teilnehmende Person bestätigt, diese Risiken verstanden und akzeptiert zu haben.
5. Pflichten der Teilnehmenden
Die teilnehmende Person verpflichtet sich, während der gesamten Fahrt allen Anweisungen des Begleit- oder Sicherheitspersonals uneingeschränkt zu folgen. Sie ist verpflichtet, sich ordnungsgemäß anzuschnallen, keine Eingriffe in Bedienelemente oder sicherheitsrelevante Technik vorzunehmen und den Innenraum so zu nutzen, dass weder der Testbetrieb noch andere Insassen gefährdet werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die teilnehmende Person, Auffälligkeiten, Schäden oder sicherheitsrelevante Beobachtungen unverzüglich dem Betreiber oder dessen Personal mitzuteilen.
6. Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung
Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Testfahrt überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Betreibers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Straßenverkehrsgesetz und dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der teilnehmenden Person oder durch die Missachtung von Sicherheitsanweisungen entstehen, haftet die teilnehmende Person im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst.
7. Datenschutz und Einwilligung in Datenverarbeitung
Im Rahmen des Testbetriebs können verschiedene Daten verarbeitet werden, darunter video- und sensorbasierte Innen- und Außenaufnahmen, Telemetrie-, Positions- und Bewegungsdaten sowie Informationen zur Analyse, Qualitätssicherung und Betriebssicherheit. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der technischen Weiterentwicklung, der wissenschaftlichen Auswertung und der Sicherheitsanalyse. Die teilnehmende Person nimmt zur Kenntnis, dass ihre Teilnahme die Einwilligung in diese Datenverarbeitung erfordert.
8. Freistellungserklärung
Die teilnehmende Person stellt den Betreiber, dessen Mitarbeitende, Projektpartner und Beauftragte von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus der Missachtung der Verhaltensregeln oder aus eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden, die durch regelwidriges Verhalten oder unbefugte Eingriffe in technische Systeme verursacht werden.
9. Rücktrittsrecht / Abbruch des Testbetriebs
Der Betreiber kann Testfahrten aus Sicherheits-, Projekt- oder technischen Gründen jederzeit abbrechen, unterbrechen oder verweigern. Die teilnehmende Person kann ihre Teilnahme ebenfalls jederzeit beenden; ein Anspruch auf Durchführung oder Fortsetzung der Beförderung besteht nicht. Weder aus einem Abbruch noch aus der Verweigerung der Teilnahme entstehen Ansprüche gegenüber dem Betreiber.
10. Einwilligung & Unterschriften